Wissenswertes

Qualifizierung



Alle Vereinsmitglieder sind ausgebildete und zertifizierte Mediatorinnen und Mediatoren. 

Vertraulichkeit



Mediatoren sind zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Unterlagen aus der Mediation verpflichtet.

Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht



Es gilt eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht. Verpflichtend festzuhalten sind der Zeitpunkt des Beginns, der gehörigen Fortsetzung und das Ende der Mediation.

Dauer einer Mediation



Die Dauer einer Mediation hängt von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise von der Komplexität des Falles und der Anzahl der Parteien. Die Anzahl und die Länge der Sitzungen werden individuell festgelegt. 

Kosten



Die Übernahme der Kosten kann individuell zwischen den Parteien vereinbart werden.