Alle Vereinsmitglieder sind ausgebildete und zertifizierte Mediatorinnen und Mediatoren.
Mediatoren sind zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Unterlagen aus der Mediation verpflichtet.
Es gilt eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht. Verpflichtend festzuhalten sind der Zeitpunkt des Beginns, der gehörigen Fortsetzung und das Ende der Mediation.
Die Dauer einer Mediation hängt von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise von der Komplexität des Falles und der Anzahl der Parteien. Die Anzahl und die Länge der Sitzungen werden individuell festgelegt.
Die Übernahme der Kosten kann individuell zwischen den Parteien vereinbart werden.